Allgemeine Geschäftsbedingungen der R2NSC UG (haftungsbeschränkt)

Sehr geehrter Tourteilnehmer,
die folgenden Hinweise/Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Tourteilnehmer (im weiteren Teilnehmer genannt), der unsere Leistungen in Anspruch nimmt, und uns, als Ihrem Tourveranstalter (im weiteren R2NSC UG genannt). Sie sollten sie unbedingt lesen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Tourvertrages.

1) Leistung Die von der R2NSC UG vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Ausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der elektronischen Anmeldebestätigung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen oder Gebühren verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit. Die R2NSC UG behält sich Tourenänderungen, insbesondere Änderungen der Wegstrecke und Änderungen in der Restaurantauswahl ausdrücklich vor. Änderungen der Wegstrecke betreffen nicht das eigentliche Ziel der Tour, können jedoch durchgeführt werden, soweit dies aus organisatorischen oder verkehrstechnischen Gründen erforderlich wird. Navigiert wird ausschliesslich elektronisch, die Strecken sind nicht beschildert und nicht abgesperrt.

2) Vertragsschluss Mit der Anmeldung, die ausschließlich elektronisch zu erfolgen hat, bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Tourvertrags verbindlich an. Der Tourvertrag mit dem Teilnehmer kommt nach Zahlung der Startgebühr durch die elektronische Anmeldebestätigung der R2NSC UG zustande. Mündliche (auch telefonische) Erklärungen führen nicht zu einem Vertragsabschluss. Werden dritte Personen angemeldet, entsteht ein Tourvertrag auch mit dem Anmeldenden, der für die eingegangenen Pflichten einzustehen hat. Minderjährige können nur teilnehmen, wenn sie von ihren Eltern als gesetzliche Vertreter angemeldet werden. Dabei ist grundsätzlich die Anmeldung per Unterschrift durch beide sorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Die Unterschriften sind unaufgefordert der R2NSC UG zuzusenden. Zudem ist aufgrund der Tourdistanz ein Mindestalter von 14 Jahren und die ständige Begleitung durch einen Erwachsenen zwingend erforderlich.

3) Zahlung Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer/gesetzlichen Vertreter wird die Zahlung für die gebuchte Tour innerhalb von fünf Werktagen gefordert. Ohne vollständige Bezahlung der jeweiligen Startgebühr besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Tour. Bei nicht erfolgter Zahlung innerhalb von fünf Werktagen verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit. Für Umbuchungen jeglicher Art sind Gebühren in Höhe von 50 € zu entrichten.

4) Nicht in Anspruch genommene Leistungen Verzichtet der Teilnehmer auf ordnungsgemäß angebotene einzelne Leistungen, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Startpreises. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr bei Nichtteilnahme.

5) Rücktritt und Rückerstattung Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer werden bis zum 01.12.2025 100%, bis zum 01.03.2026 50% und bis zum 01.05.2026 15% des Überweisungsbetrags erstattet, ab dann wird nicht mehr erstattet. Der Startplatz kann bis zu einer Woche vor dem Start gegen eine Gebühr von 50 Euro an einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Falls Unwetterwarnungen auf der Touren-Strecke durch den Deutschen Wetterdienst erfolgen und die Teilnehmer betreffen können, wird die Tour aus dem Grund der Höheren Gewalt abgesagt. Ansonsten finden die Touren bei jedem Wetter statt. Eine Rückerstattung des Überweisungsbetrages ist im Falle der Höheren Gewalt oder der Behördlichen Absage ausgeschlossen.

6) Kündigung R2NSC UG kann den Tourvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour ungeachtet einer Abmahnung der eingesetzten Tourleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Tourvertrags gerechtfertigt ist. Kündigt R2NSC UG den Tourvertrag, so bleibt der Anspruch auf die Startgebühr erhalten. Die von R2NSC UG eingesetzten Tourleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen der R2NSC UG in diesen Fällen wahrzunehmen.
7) Haftung, Ansprüche, Verjährung Die Haftung der R2NSC UG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Startgebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Tour-Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die R2NSC UG für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen die R2NSC UG gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die R2NSC UG bis zum dreifachen der Startgebühr. Haftungseinschränkungen oder -ausschlüsse, die auf internationalen Übereinkommen beruhen, und die ein von R2NSC UG beauftragter Leistungsträger anwendet, finden auch im Rahmen des Tourvertrags Anwendung. Die Ruhr2MediterraneanSeaChallenge erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Radtour. Es obliegt deshalb dem Teilnehmer, zu klären oder klären zu lassen, ob er den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Radtour gewachsen ist. Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmer ihr Rad im Straßenverkehr oder auf sonstigen Wegen sowie bei jeder Witterung beherrschen können. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haften für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und muss selbst ausreichend versichert sein. Eine Haftung für Personen oder Sachschäden durch die R2NSC UG wird insoweit ausgeschlossen. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und damit nach dem Anmeldeschluss nur mit ausdrücklicher Bestätigung durch die R2NSC UG übertragbar. Den Anweisungen der Tourleitung ist Folge zu leisten. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

8) Busfahrten, Speditionen und Gepäcktransport Die Busfahrten werden üblicherweise von anderen Unternehmen als der R2NSC UG erbracht, es gelten insofern auch die AGB des jeweiligen Busunternehmens bzw. Spediteurs. Generell wird von den Busunternehmen, den Spediteuren noch von der R2NSC UG keine Haftung übernommen und ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Buchung der Busfahrten und Speditionen erfolgt der einfachen Tourorganisation halber über die R2MSC-Webseite. Die R2NSC UG transportiert Gepäck zwischen den Unterkünften. Für das Gepäck und insbesondere für darin enthaltene Wertsachen und Bargeld wird keine Haftung übernommen und ein Anspruch auf Schadensersatz ist generell ausgeschlossen.

9) Datenspeicherung und Fotorechte Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass die Anmeldedaten für die Zeitnahme und Ergebnisse erfasst und weitergegeben werden und entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Ferner erklären sich Teilnehmer und gesetzlicher Vertreter damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der R2MSC gemachten oder vom Teilnehmer auf die Webseite hochgeladenen Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch uneingeschränkt veröffentlicht werden dürfen.

Die Rechte an den über das Meine Touren-Portal vertriebenen Bildern verbleiben grundsätzlich bei der R2NSC UG. Die R2NSC UG gewährt dem Teilnehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht abtretbares Recht zur privaten Nutzung des jeweils erworbenen Bildes. Der Weiterverkauf gelieferter Bilder ist nicht zulässig. Die gelieferten Bilder sind ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch bestimmt. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der R2NSC UG gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Eine Nutzung des Bildmaterials im Zusammenhang mit illegalen, anstößigen oder sittenwidrigen Inhalten ist untersagt, ebenso eine entstellende Veränderung oder Bearbeitung der Bilder. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Teilnehmer erkennt an, dass es sich bei dem von dem von der R2NSC UG gelieferten Bildmaterial um geschützte Werke im Sinne des UrhG handelt. Jegliche pivate Nutzung, private Wiedergabe oder private Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vorgegebenen Urhebervermerks „© R2NSC UG“. In keinem Fall darf aber absichtlich oder fahrlässig bei einem Lizenz-Bild der R2NSC UG der Eindruck erweckt werden, die Verwendung des Inhaltes sei frei von Rechten.

10) Namen Der Name des Teilnehmers wird eventuell in Teilnehmerlisten veröffentlicht.

11) Webportal Für die Nutzung des R2MSC Web-Portals wird keine Haftung übernommen.

12) Webshop Im Webshop können die Touren mitsamt weiterer Services und Produkte erworben werden. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, insbes. §§ 433 ff. BGB, sowie die Verbraucherschutzvorschriften.

13) Fahrradschild Das jedem Teilnehmer zugesendete Fahrradschild muss gut sichtbar am Fahrrad angebracht sein. Die R2NSC UG behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne gut sichtbare Fahrradschilder von der Tour auszuschließen.

Leistungs- und Erfüllungsort für die R2NSC UG ist Duisburg. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der R2NSC UG und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.